Ahnenforschung und Geschichte im Elsass
1. Oktober 2000 - 31 Dezember 2003
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Achtung! Das "Familienforschungsbüro Alain Eckes" hat seine Aktivitäten am 31. Dezember 2003 eingestellt. Seine Veröffentlichungen bleiben dennoch beim CDHF in Guebwiller erhältlich.
 
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A.D.H.R. 4 E Cernay 64 - 13.9.1721
Testament von Margaretha FREY von Steinbach


Taufurkunde | Jahrtagsstiftung | Zinsregister | Testament | Verlassenschaft


   

Umschreibung

Erläuterung und Kommentar
 

Testamente sind von Familienforschern selten benutzte Quellen. Dabei enthalten sie wichtige genealogische, sociologische und historische Auskünfte.

Bei dieser Urkunde handelt es sich um das Testament der Margaretha FREY. Es wurde am 13. September 1721 errichtet und wird in den "Archives Départementales du Haut-Rhin" aufbewahrt unter dem Aktenzeichen 4 E Cernay 64. Es besteht aus drei Seiten und enthält acht Bedingungen..

Das Testament, eine Quelle für die Genealogie

Dieses Dokument gibt dem Familienforscher die Möglichkeit, leicht zu erfahren, dass die Erblasserin Margaretha FREY die Witwe von Hans Jakob BAUMGART ist. Sie wird von Nikolaus MÜLLER, Bürger von Oderen, begleitet. Der Text gibt nicht an, ob er mit Margaretha FREY verwandt ist. Ihr Bruder Hans Theobald FREY soll ihr Universalerbe werden. Nach ihrem Tod, wird er ihr ganzes Vermögen erben, mit Ausnahme von den Gütern, die sie im Testament anderen Verwandten vermacht. So wird Franciska FREY, Tochter vom gedachten Hans Theobald, eine Matte und die Summe von 28 Pfund bekommen (Art. 6). Demnach kann man behaupten, dass Margaretha FREY selbst keine Kinder hat.

Das Testament, eine Quelle für die Geschichte

Lange Zeit hindurch, war das Testament die wichtigste Quelle der Religions- und Mentalitätsgeschichte. Der Testator macht sich ja ebensoviel Gedanken über sein Vermögen als über sein geistiges Werden.

Die frommen Bedingungen sind in diesem Dokument zahlreich:

  • Anrufen der heiligen Dreifaltigkeit im Präambel.
  • Man soll fünf Wochen lang nach dem Tod der Erblasserin beten (Art. 1).
  • Vermächtnis zugunsten der Pfarrei Steinbach (100 Pfund, Art. 2) und der Heiligen Rosenkranz Bruderschaft (10 Pfund, Art. 3).
  • Jahrtagsstiftung (Art. 4).
  • Bezahlung der Begräbniskosten (Art. 7).

Das Testament ist ausserdem eine Quelle der Wirtschaftsgeschichte, da es eine Studie der ostentativen Ausgaben, sowie eine Abschätzung der Vermögensverhältnisse des Erblassers ermöglicht. Sei noch erwähnt, dass es wie der Ehevertrag und das Verlassenschaftsinventar wertvolle Forschungspisten zu der Erbpraxis und der Familienstrategie bietet.